Das "Deutschland-Diplom" (DLD)

des Deutschen Amateur-Radio-Clubs (DARC) e.V. wird (in verschiedenen Stufen) verliehen, wenn ein lizenzierter Funkamateur anhand von Bestätigungs- oder QSL-Karten den Nachweis erbringt, mit Stationen aus einer bestimmten Zahl von DARC-Ortsverbänden Zweiwegverbindungen (QSOs) getätigt oder, wie die Funkamateure sagen, "gefahren" zu haben. Je mehr verschiedene Ortsverbände erreicht werden, desto "flächendeckender" und leistungsfähiger arbeitet die Station und desto aktiver erweist sich ihr "Op[erator]". Das von mir 1966-68 in weniger als zwei Jahren mit einem Eigenbau-AM-Sender, einem umgebauten WS 19 MK III als Empfänger und einer über die Straße gespannten Allband-KW-Antenne nach W3DZZ erarbeitete DLD 500 trägt folgenden Wortlaut:


DLD 500

Deutscher Amateur-Radio-Club e.V.

Mitglied der IARU

Wolfgang Näser, DK 1 KI

erbrachte den Nachweis über Funkverbindungen mit deutschen Amateurstationen aus 500 Ortsverbänden auf mindestens zwei Amateurbändern. In Anerkennung der damit bewiesenen Leistung und zum Dank für die Unterstützung der europäischen Amateure im Kampf um ihre Daseinsberechtigung verleiht der DARC dieses Diplom und die Leistungsnadel in Gold. Nr. 372 / Datum: 29.X.1968 / gez. K. Schultheiß, Präsident des DARC , Günther, DL9XW, DLD-Manager


Der im Verleihungs-Text betonte Kampf um die Daseinsberechtigung betraf damals (1968) in erster Linie das den Funkamateuren als Exklusiv-Bereich zugewiesene, doch von vielen "Piraten" wie z.B. Radio Peking, Radio Tirana usw. belegte40-m-Band (7.0 ... 7.1 MHz); heute (1996) ist er von neuem aktuell, hat sich doch der "drahtlose Raum" verdichtet durch allerlei digitalisierte Kommunikationsdienste (z.B. Satellitenfunk, mobile öffentliche Dienste wie D1, D2, E-Plus usw.). Angesichts der digitalen Revolution geraten die schon in den 20er Jahren von den Funkamateuren eroberten Kurzen Wellen ins Hintertreffen, andererseits trägt auch der noch immer expandierende Kabelfunkdienst (Radio, TV) dazu bei, daß, um gegenseitige Störungen (elektromagnetische Interferenz) zu vermeiden, den Funkamateuren nicht nur ihre Kurzwellen, sondern auch die weit höherfrequenten Bereiche (2m, 70 cm usw.) streitig gemacht werden. Eine das Amateurfunkgesetz und seine Durchführungsverordnung betreffende Novelle berührt möglicherweise auch das bisher unangetastete Recht des lizenzierten Funkamateurs, alle Geräte seiner Station, d.h. Sender, Empfänger, Meßgeräte und sonstiges Zubehör, im Eigenbau zu erstellen und ohne externe Zulassung(sprüfung) zu betreiben. Das beschneidet ein wesentliches Ziel des Amateurfunks, nämlich - auch und vor allem durch den Geräteselbstbau - wesentliche nachrichtentechnische Qualifikationen zu erwerben und durch sinn- und planvolles Experimentieren möglicherweise Neuland zu erschließen. Die angestrebte Gesetzgebung stellt den versierten, verantwortungsbewußt bauenden und arbeitenden Radioamateur auf ein und dieselbe Stufe mit "Otto Normalverbraucher" und ignoriert größtenteils die historischen Verdienste der Funkamateure sowohl auf technischem wie auch caritativem Gebiet (Hilfeleistung in Notfällen). Daß trotz aller Satellitenkommunikation und Digitalisierung die Kurzwelle längst nicht tot ist, beweisen die gerade von Weltfirmen wie Rohde & Schwarz jüngst unternommenen Anstrengungen, mittels neuer, innovativer Sender, Empfänger, Modems usw. die KW-Bänder für langzeitig stabilen Datenfunk zu erschließen.

(c) Wolfgang Näser, DK1KI / DL0AH / DK0DS 200796/13:22