Sicherheitsbeauftragter und Arbeitsplatz
von Wolfgang NÄSER, Marburg
Lt. § 22 Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) - SGB VI v. 7.8.96
ist in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten
unter Beteiligung des Betriebs- oder Personalrates
ein Sicherheitsbeauftragter zu bestellen. Der SB arbeitet auf
freiwilliger Basis.
Der SB ist für die Kollegen vor Ort der Ansprechpartner
in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
Er hat in diesen Fragen kein Weisungsrecht, soll aber beraten
und helfen.
RECHTE:
Der SB hat die Möglichkeit, in seinem Zuständigkeitsbereich
jederzeit die ihm übertragenen Aufgaben wahrzunehmen. Insofern hat er
eine rechtliche Selbständigkeit.
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Er darf durch die Ausübung seiner Tätigkeit nicht benachteiligt
werden
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Er kann den Vorgesetzten direkt ansprechen
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Er darf Kollegen auf sicherheits- oder gesundheitswidriges Verhalten hinweisen
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Er kann bei sicherheits- oder gesundheitswidrigem Verhalten sofort eingreifen
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Er darf Verbesserungsvorschläge zum Arbeits- und Gesundheitsschutz machen
und auf ihre Durchführung hinwirken
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Er kann unmittelbar die Fachkraft für Arbeitssicherheit, den Betriebsarzt
oder den Betriebs- bzw. Personalrat ansprechen
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Er darf Informationen verlangen, die für seinen Zuständigkeitsbereich
wichtig sind
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Er kann Einsicht in Unfallanzeigen und Unfallstatistiken nehmen
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Er darf an Unfalluntersuchungen, Betriebsbegehungen und Sitzungen des
Arbeitsschutzausschusses teilnehmen
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Ihm sind auf Verlangen die Ergebnisse von Betriebsbesichtigungen zur Kenntnis
zu geben (§ 9 UVV)
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Er kann jederzeit sein Amt niederlegen oder die Vertrauensfrage stellen
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Er darf zur Erfüllung seiner Aufgabe(n) die notwendige Zeit aufwenden
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Er kann sich bei ungemindertem Arbeitsentgelt aus- und fortbilden lassen
PFLICHTEN:
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Durch die Bestellung verpflichtet er sich, in seinem Zuständigkeitsbereich
Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu unterstützen
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Er muß den Vorgesetzten über mögliche Gefahren für
Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz informieren
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Er muß von Unfallanzeigen Kenntnis nehmen
CHECKLISTE FÜR DEN SB
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Sind Sie allen Kollegen als SB bekannt?
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Kennen Sie die zuständige Aufsichtsperson des
Unfallversicherungsträgers?
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Ist der Aushang über die Zugehörigkeit zum jeweiligen
Unfallversicherungsträger *) vorhanden?
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Ist an gut sichtbarer Stelle die "Anleitung zur Ersten Hilfe bei
Unfällen" ausgehängt?
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Kennen Ihre Kollegen die Betriebsanweisungen [Umgang mit Schadstoffen,
Arbeitssicherheit] für Ihren Arbeitsbereich?
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Erhalten Sie regelmäßig die wichtigsten Informationen zum Arbeits-
und Gesundheitsschutz?
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Haben Sie an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen Ihres zuständigen
Unfallversicherungsträgers teilgenommen?
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Weisen Sie Kollegen auf besondere Gefahren am Arbeitsplatz hin und
auf entsprechende Schutzmaßnahmen?
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Unterstützen Sie den Vorgesetzten, wenn er Ihre Kollegen über neue
Unfallverhütungsvorschriften informiert, z.B. in einem kurzen Vortrag
während der regelmäßigen Unterweisung?
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Informieren Sie die Kollegen über Regeln zur Sicherheit und Gesundheit
und Merkblätter des Unfallversicherungsträgers?
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Unterstützen Sie den Vorgesetzten bei der Einweisung von Neulingen und
ausländischen Kollegen im Arbeits- und Gesundheitsschutz besonders und
betreuen Sie diese intensiver?
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Sprechen Sie in Personal- bzw. Betriebsversammlungen Fragen des Arbeits-
und Gesundheitsschutzes an?
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Benutzen Sie Unfallverhütungsplakate zur Aufklärung?
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*) Unfallkasse Hessen, Opernplatz 14, 60313 (oder: Postfach 101042,
60010) Frankfurt; Tel. 069-29972-233, Fax -207
CHECKLISTE FÜR
GERÄT UND
ARBEITSPLATZ
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Sind alle Geräte und Schränke standsicher?
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Können die Geräte gefahrlos bedient werden?
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Kann jedes Gerät getrennt ein- und ausgeschaltet werden?
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Sind die Schalter gut gekennzeichnet und leicht erreichbar?
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Sind die Schalter gegen versehentliche Betätigung gesichert?
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Sind NOT-AUS-Schalter vorhanden und gekennzeichnet?
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Sind alle Kabel und Zuleitungen einwandfrei?
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Funktionieren alle optischen und akustischen Anzeigen / Signale?
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Sind alle Stolperfallen (Kabel, Unebenheiten am Boden) beseitigt?
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Besitzen alle nach dem 31.12.92 angeschafften Geräte eine CE-Kennzeichnung?
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Sind alle Arbeitsplätze ausreichend beleuchtet?
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Stimmt die Raumtemperatur?
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Können Sie Ihren Raum gut lüften?
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Ist der Fußboden trittsicher und rutschfest?
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Haben die Büromöbel abgerundete Kanten?
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Sind die Schreibtischplatten reflexionsfrei?
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Sind die Schreibtische bei herausgezogenen Schubladen kippsicher?
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Gibt es Fußstützen für kleinere Mitarbeiter?
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Sind Konzepthalter verfügbar?
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Werden ergonomisch korrekte Bürostühle verwendet oder verursachen
sie Schmerzen?
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Haben die Bürostühle mindestens 5 Fußarme (mit Rollen)?
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Sind die Bildschirme blendfrei aufgestellt?
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Ist der Bildschirm heller als das Raum-Licht?
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Ist der BS strahlungsarm nach TCO 92?
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Stellt der BS Zeichen und Grafik scharf und kontrastreich dar?
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Liegt der BS so in Ihrem Blickfeld, daß Ihre Halswirbelsäule nicht
überanstrengt wird?
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Können Sie Tastatur und Maus ermüdungsfrei bedienen?
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Sind alle peripheren Geräte (Drucker, Scanner usw.) bequem erreichbar
und verrutschsicher aufgestellt?
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Befinden sich ozon-absondernde Geräte (Laserdrucker, Kopierer)
in separaten Räumen?
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Halten Sie mindestens 50 cm Abstand vom Bildschirm?
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Legen Sie regelmäßig Bildschirmarbeits-Pausen ein (pro Stunde
10 Min.)?
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Wurden Sie zur regelmäßigen Daten-Sicherung angeleitet
und über Datenschutz unterwiesen?
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Bekommen Sie als
Bildschirm-Arbeiter/in eine
kostenlose Augen-Untersuchung?
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Gibt es übermäßigen Lärm und/oder Gefahrstoffe in Ihrer
Arbeitsumgebung?
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Wurden Sie in den Arbeits- und Gesundheitsschutz eingewiesen?
ERGÄNZENDE HINWEISE ZUR
ARBEITS-SICHERHEIT
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Benutzen Sie Ihren Bildschirm als Spiel-Wiese für größere
Kuscheltier-Herden, so achten Sie darauf, daß sich keines der geliebten
Plüsch-Wesen auf Lüftungsschlitzen breit macht. Halten Sie
meinen Hinweis für übertrieben, so wird sich Ihr Windows-Kino eines
nahen Tages ohne viel Federlesen von Ihnen verabschieden und Sie um einen
Sinneseindruck ärmer machen.
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Auf Bildschirmen und sonstigen Elektro-Geräten mit
Lüftungsschlitzen haben Blumen-Vasen nichts zu suchen,
es sei denn, Sie sind ein Fan elektrischer Feucht-Biotope mit passenden
Kurzschlüssen und Reparaturen.
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Lassen Sie Ihren Bürostuhl niemals kippen: wenn Sie sich zu sehr
nach vorn lehnen, z.B. um etwas zu suchen oder hervorzuholen, kann Ihnen
der Stuhl buchstäblich unter dem Hintern wegrutschen und Sie machen
Bekanntschaft mit dem mehr oder weniger harten Boden (oder versetzen Ihrem
Kinn einen klassischen Uppercut mit der Schreibtischkante). Lehnen
Sie sich niemals zu stark zur Seite, z.B. um beim Telefonieren etwas aus
einer schlecht erreichbaren Schublade zu holen: Sie können mit Ihrem
Gestühl so wegkippen, daß Sie sich empfindlich verletzen!
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CDs, besonders selbstgebrannte CD-ROMs, sind keine Bierdeckel,
interessieren sich nicht für Ihre Fingerabdrücke und müssen
immer senkrecht an der Seite angefaßt werden.
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Nehmen Sie sich die Zeit, Disketten richtig einzulegen, oder Sie
können das Laufwerk dem Mülleimer überantworten. Legen Sie
keinen Wert auf Daten-Lesbarheit, so lassen Sie die Disketten am besten
in der Nähe möglicherweise magnetisierter Hausschlüssel liegen.
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Moderne Festplatten vertragen auch im Betrieb eine Menge Gs,
freuen sich aber trotzdem nicht, wenn Sie bei eingeschaltetem Computer vor
lauter Freude oder Frust mit der Faust auf den Tisch schlagen oder dem PC
einen freundschaftlichen Stubs geben.
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Lassen Sie brennbare Flüssigkeiten niemals offen stehen (oder
sind Sie ein "Feuerball"-Fan?)
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Stellen Sie schwere Geräte (Kopierer, Schreibmaschinen usw.)
niemals "auf Kipp". Ihr Großer Zeh wird es Ihnen danken.
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Defekte Kabel und Steckverbindungen haben - auch bei "Routiniers"
- in Büro und Haushalt nichts zu suchen und können zur "Todsünde"
werden!
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Vorsicht mit Laser-Pointern! Auch
mit wenigen Milliwatt Leistung kann ein direkter Laserstrahl Ihre Netzhaut
schädigen!
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Umgang mit Messern und anderen spitzen Werkzeugen: Spitzen Sie einen
Bleistift oder schälen Sie Obst, dann bitte immer von Ihrem Körper
weg! Lassen Sie Ihr Taschenmesser niemals "automatisch" zusammenklappen,
wenn ein Finger(gelenk) dazwischen ist!
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An scharfen Papierkanten können Sie sich schneiden.
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Plazieren Sie Ihren PC so, daß er von der Rückwand aus
genügend Luft ansaugen kann, und setzen Sie ihn keinen hohen
Temperaturschwankungen aus (oder wollen Sie Ihren wertvollen Daten
Adieu sagen?)
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Benutzen Sie nur abgerundete
Scheren. Sie wollen schließlich mit Ihrer Büroschere keine
Löcher bohren.
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Halten Sie den Schraubendreher so, daß er Sie beim möglichen
Abrutschen nicht verletzt! Achten Sie besonders auf die empfindliche
Rückseite Ihres Handgelenks, deren Verletzung gravierende Folgen haben
kann!
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Lassen Sie Schubladen nicht offen stehen (z.B. in Eile); Sie könnten
dies vergessen, später in unachtsamer Hektik dagegenstoßen und
sich (besonders an scharfen Kanten oder Ecken) blaue Flecke holen.
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Vorsicht beim Umgang mit
Sekundenkleber: dieser
a) enthält Cyanacrylat und entwickelt giftige Dämpfe, die besonders
Augen und Atemwege reizen
b) läßt benachbarte Haut-Teile sofort zusammenkleben
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Standby-Geräte: Viele (Klein-)Geräte in Ihrem Arbeitszimmer
(Anrufbeantworter, Faxgeräte, Drucker, Modems usw.) sind
möglicherweise nicht vom Versorgungs-Stromkreis getrennt, wenn Sie die
AUS-Taste drücken. Es wird nur die Sekundärseite des
220-Volt-Speisetrafos ausgeschaltet, die Primärseite (Eingangsseite)
jedoch weiter gespeist. Auch in dieser Betriebsart können kleine Trafos,
besonders wenn sie älter (und die Wicklungsisolationen
brüchig) sind, heiß werden und einen Schwelbrand verursachen,
der Anfang einer verhängnisvollen "Kettenreaktion" sein kann. Sie sollten
alle diese Geräte von einer gemeinsamen Steckdosenleiste aus
speisen und deren Stecker vom Strom trennen, wenn Sie das Büro für
längere Zeit (z.B. Urlaub) verlassen. Sind Sie länger krank,
beauftragen Sie eine(n) Bekannte(n), für Sie alle Geräte in Ihrem
Zimmer auszuschalten.
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Arbeiten Sie unter Strom, lassen Sie, wenn immer es geht, eine Hand
in der Tasche. Denken Sie an die goldene Regel der Seeleute: eine Hand
für das Schiff und eine Hand für Dich. Schlimmste Sünde:
eine Hand an der Erde, die andere an der Strom-Phase (Sie sollten
vorher Ihr Testament machen).
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Auch als Nicht-Hypochonder und -schwarzseher sollten Sie wissen, wo sich
Ihr Verbandskasten aufhält, könnte er doch eines weniger
schönen Tages zu Ihrem besten Freunde werden - aber nur, wenn Sie ihn
nicht sträflich vernachlässigt und sein Innenleben alle paar Jahre
erneuert haben. Ihr Sicherheitsbeauftragter (s.o.) wird Sie beraten (Sie
werden sich freuen, einen so netten Menschen zu kennen).
Zusammenstellung, Bearbeitung: Dr. Wolfgang Näser * wird ergänzt;
Hinweise willkommen
Stand: 10.12.1998